IFRS vs HGB
IFRS und HGB sind unterschiedliche Rechnungslegungsstandards: IFRS ist international und marktwertnäher, HGB ist nationales deutsches Handelsrecht mit Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz.
Im DACH-Mittelstand bilanzieren die meisten Unternehmen nach HGB. Das HGB folgt dem Vorsichtsprinzip, lässt stille Reserven zu und behandelt Pensionsrückstellungen sowie Abschreibungen unterschiedlich von IFRS. Im Bewertungskontext ist das relevant, weil ein und dasselbe Unternehmen unter HGB ein anderes EBITDA ausweisen kann als unter IFRS, vor allem durch unterschiedliche Behandlung von Leasing (IFRS 16: Aktivierung; HGB: häufig Aufwand), Goodwill (IFRS: Impairment-Test; HGB: planmäßige Abschreibung), und Pensionsrückstellungen (IFRS: marktnaher Rechnungszins; HGB: durchschnittlicher Marktzins der vergangenen Jahre). Eine Bewertung auf HGB-Zahlen ist in DACH-Transaktionen Standard, ohne eine systematische Verzerrung gegenüber Quellen für Multiplikatoren, die ebenfalls auf HGB-Basis erhoben sind. Bei IFRS-Bilanzierern ist gelegentlich eine Rückrechnung sinnvoll.