Pensionsrückstellung
Pensionsrückstellungen bilden Verpflichtungen aus zugesagter betrieblicher Altersversorgung in der Bilanz ab.
Pensionszusagen können bei einer Unternehmensbewertung eine wesentliche Rolle spielen. Zu prüfen sind die zugesagten Leistungen, die bilanzierten Beträge und vorhandene Vermögenswerte zur Finanzierung der Verpflichtungen. Ein Bilanzwert ist nicht automatisch der in einer Transaktion anzusetzende Abzugsbetrag.
Nicht ausreichend gedeckte Verpflichtungen können bei der Überleitung zum Eigenkapitalwert zu berücksichtigen sein. Ihre Behandlung hängt von der Ausgestaltung der Zusage und den vereinbarten Bewertungsgrundlagen ab. Eine Versicherung oder andere Finanzierungslösung beseitigt den Prüfungsbedarf nicht.
Pensionsrückstellungen bilden Verpflichtungen aus zugesagter betrieblicher Altersversorgung in der Bilanz ab.