Pensionsrückstellung
Pensionsrückstellungen sind bilanzielle Verpflichtungen für zugesagte betriebliche Altersversorgung an aktive und ehemalige Mitarbeiter sowie Geschäftsführer.
Pensionsrückstellungen entstehen vor allem aus Direktzusagen (Pensionszusagen). Sie sind eine langfristige Verpflichtung, die im DACH-Mittelstand häufig nicht durch entsprechende Vermögensgegenstände gedeckt ist (sogenannte unterfundierte Zusagen). Im Bewertungskontext werden unterfundierte Pensionsrückstellungen schuldenähnlich behandelt: sie mindern den Eigenkapitalwert über die Nettoverschuldung-Brücke. Eine in der Bilanz mit 1,5 Mio EUR ausgewiesene Pensionsrückstellung ohne Gegendeckung wirkt damit wie eine zusätzliche Verbindlichkeit von 1,5 Mio EUR. Bei Geschäftsführer-Direktzusagen ist die Werthaltigkeit häufig Verhandlungspunkt; Käufer prüfen Rechnungszins, Sterbetafeln und Auslagerungsmöglichkeit. Eine ausgelagerte Zusage (Unterstützungskasse, Rückdeckungsversicherung) ist im Verkaufsprozess deutlich unproblematischer.
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