Bereinigtes EBITDA
Bereinigtes EBITDA ist das ausgewiesene EBITDA, um einmalige und nicht zur normalen Geschäftslage zählende Aufwendungen und Erträge bereinigt.
Bereinigtes EBITDA, auch normalisiertes EBITDA, bildet die nachhaltige Ertragskraft des Geschäfts ab. Typische Zuschläge sind ein über dem Markt liegendes Geschäftsführergehalt, private Aufwendungen über die Gesellschaft, einmalige Restrukturierungs- und Beratungskosten sowie nicht marktübliche Mietverhältnisse mit verbundenen Personen. Typische Abzüge sind einmalige Erträge: Buchgewinne aus Anlagenverkäufen, Versicherungsleistungen, die Auflösung von Rückstellungen. Was nicht zur normalen Ertragslage zählt, wird aus dem EBITDA genommen. Das bereinigte EBITDA ist die Größe, auf die der EBITDA-Multiplikator angewendet wird. Siehe auch Normalisierung.
Beispiel
Ausgewiesenes EBITDA 0,8 Mio. Euro. Zuschläge: Geschäftsführergehalt 0,15 Mio. Euro über Marktniveau, einmalige Restrukturierungskosten 0,05 Mio. Euro. Abzüge: einmaliger Buchgewinn aus Anlagenverkauf 0,10 Mio. Euro. Bereinigtes EBITDA = 0,8 + 0,15 + 0,05 − 0,10 = 0,9 Mio. Euro.
Verwandte Begriffe