Normalisierung
Normalisierung ist das Bereinigen der GuV-Posten um einmalige oder nicht zur normalen Geschäftslage zählende Aufwendungen und Erträge.
Normalisierung folgt der Logik "ein neuer Eigentümer fährt das Geschäft normal weiter". Was an Aufwand oder Ertrag nicht zum laufenden Geschäft gehört, wird aus dem Ergebnis herausgerechnet. Typische Bereinigungspositionen: überhöhtes Geschäftsführer-Gehalt, private Aufwendungen über die Gesellschaft, einmalige Restrukturierungs- oder Beratungskosten, einmalige Buchgewinne aus Anlagenverkäufen, Erträge aus pandemiebezogenen Hilfsprogrammen, Auflösung von Rückstellungen ohne nachhaltigen Grund. Das Ergebnis ist das normalisierte EBITDA, siehe Bereinigtes EBITDA. Die Qualität der Normalisierung ist im realen Verkaufsprozess Gegenstand der Due Diligence; jeder Posten oberhalb einer definierten Schwelle wird typischerweise mit Belegen und Begründung geprüft.
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