Normalisierung
Bei der Normalisierung wird das ausgewiesene Ergebnis um einmalige, betriebsfremde und nicht marktübliche Einflüsse bereinigt.
Die Normalisierung soll die Ertragskraft des laufenden Geschäfts nachvollziehbar machen. Dazu werden Aufwendungen und Erträge daraufhin geprüft, ob sie für die künftige Geschäftstätigkeit repräsentativ sind. Beispiele sind einmalige Beratungskosten, Veräußerungsgewinne oder nicht marktübliche Vergütungen.
Jede Anpassung muss sachlich begründet und belegt werden. Allein die Bezeichnung als Sondereffekt reicht dafür nicht aus. Das Ergebnis kann als Bereinigtes EBITDA in die Bewertung eingehen. Im Verkaufsprozess werden die Bereinigungen regelmäßig im Rahmen der Due Diligence geprüft.
Verwandte Begriffe
Bei der Normalisierung wird das ausgewiesene Ergebnis um einmalige, betriebsfremde und nicht marktübliche Einflüsse bereinigt.
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