Nettoverschuldung
Die Nettoverschuldung ergibt sich aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel. Im vereinfachten Bewertungsmodell wird sie vom Unternehmenswert abgezogen, um den Eigenkapitalwert zu ermitteln.
Zu den Finanzverbindlichkeiten können beispielsweise Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen gehören. Davon werden die liquiden Mittel abgezogen. Welche Leasing-, Pensions- oder sonstigen Verpflichtungen in einer Transaktion berücksichtigt werden, ist im Einzelfall festzulegen. Auch die Verfügbarkeit der Liquidität muss geprüft werden.
Im vereinfachten Modell gilt: Eigenkapitalwert = Unternehmenswert − Nettoverschuldung.
Beispiel
Bankdarlehen von 2,5 Mio. Euro, Gesellschafterdarlehen von 0,5 Mio. Euro und als Finanzverbindlichkeit angesetzte Leasingverpflichtungen von 0,3 Mio. Euro stehen 0,2 Mio. Euro Kassenbestand und 0,8 Mio. Euro Bankguthaben gegenüber. Unter diesen Annahmen beträgt die Nettoverschuldung 2,3 Mio. Euro.
Verwandte Begriffe
Die Nettoverschuldung ergibt sich aus den Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel. Im vereinfachten Bewertungsmodell wird sie vom Unternehmenswert abgezogen, um den Eigenkapitalwert zu ermitteln.
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